5 Sterne Bewertung auf Google

Dein Weg zur finanziellen Freiheit

Schnelle Hilfe bei Schulden & Insolvenz. Persönlich, telefonisch oder per Video. Schnelle, rechtssichere Hilfe.

  • 5.000+ zufriedene Mandanten
  • 10 Jahre Erfahrung in Berlin
  • Kostenlose Erstberatung
Anwaltskammer Berlin
Netzwerk Schuldnerberatung e.V.
Die Restrukturierer

Vorteile

Warum Schuldenfrei Berlin?

Schnelle Hilfe. Klare Schritte. Sichere Ergebnisse.

5.000+ zufriedene Mandanten

Über 5.000 Menschen haben wir bereits auf ihrem Weg zur finanziellen Freiheit begleitet.

Sprachenvielfalt

Beratung auf Deutsch, Englisch, Spanisch, Türkisch & Französisch.

Anwaltliche Prüfung

Maximale Sicherheit durch rechtlich geprüfte, fundierte Lösungen.

Fachlich beste Beratung

Langjährige Erfahrung und individuelle Lösungsstrategien.

Schnelle Terminvergabe

In der Regel innerhalb derselben Woche – vor Ort, telefonisch oder per Videocall.

10+
Jahre Erfahrung in Berlin
5.000+
zufriedene Mandanten
5,0
Google Bewertung
5
Sprachen
Deutsch, Englisch, Spanisch, Türkisch, Französisch

Leistungen

Unsere Leistungen für Verbraucher

Persönliches Erstgespräch – wahlweise in unserem Büro, telefonisch oder per Videokonferenz.

Insolvenz

Das Insolvenzverfahren eröffnet Ihnen die Möglichkeit, in kurzer Zeit einen kompletten Neuanfang zu machen.

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AG-Plan

Wir reduzieren Ihre Schulden durch individuelle Verhandlungen mit Gläubigern – ohne gerichtliche Insolvenz.

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P-Konto

Sichern Sie sich den monatlichen Grundfreibetrag von 1.569,99 € vor Pfändungen.

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Planverfahren

Scheitert der außergerichtliche Plan, stellen wir den Antrag auf Verbraucherinsolvenz.

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Ablauf

Ihre nächsten Schritte

Vier klare Schritte – vom ersten Kontakt bis zu Ihrem Weg in die Schuldenfreiheit.

  1. Schritt 01

    Kontaktaufnahme

    Vereinbaren Sie noch heute einen individuellen Beratungstermin.

  2. Schritt 02

    Kostenlose Erstberatung

    Wir verschaffen uns einen Überblick und zeigen Ihren besten Weg aus den Schulden auf.

  3. Schritt 03

    Kontakt mit Gläubigern

    Wir übernehmen ab sofort die Kommunikation mit allen Gläubigern.

  4. Schritt 04

    Aufstellung & Plan

    Wir erstellen die Aufstellung aller Verbindlichkeiten und starten Ihr Verfahren.

Unsere Mission

Nachhaltig Schuldenfrei.

Unser Ziel ist nicht nur, Sie kurzfristig aus den Schulden zu führen. Wir begleiten Sie auch dabei, langfristig finanzielle Stabilität und Sicherheit aufzubauen. Dabei richten wir uns konsequent nach Ihren persönlichen Bedürfnissen und entwickeln individuelle Lösungen, die wirklich zu Ihrer Situation passen. So erhalten Sie die bestmögliche Unterstützung – von der ersten Beratung bis zur vollständigen Entschuldung.

Team von Schuldenfrei Berlin

Echte Stimmen unserer Mandanten

Über 5.000 Menschen vertrauen uns

5,0 / 5,0· Bewertet auf Google
M
Majed Alswes

„Nirgendwo sonst habe ich so gute Beratung und Informationen erhalten. Das Team war freundlich und professionell, hat sich Zeit genommen und meine Probleme Schritt für Schritt gelöst."

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S
Santiago Ibañez

„Das gesamte Team hat mich außergewöhnlich gut behandelt. Sie haben mich verstanden und mir geholfen, aus der schwierigen finanziellen Situation herauszukommen."

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C
Carola

„Das Team von Schuldenfrei hat mich bis zur Insolvenzeröffnung unterstützt. Immer ein offenes Ohr und schnelle Antworten. Dankeschön!"

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D
Dilan Polat

„Wenn alles wie ein unüberwindbarer Berg wirkt, braucht man Menschen, die einem zeigen, dass es nur ein kleiner Hügel ist. Ich fühlte mich top beraten."

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T
Tina-Marie Retzlaff

„Sehr hilfsbereites, freundliches Team mit den richtigen Worten. Ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit – vielen Dank an das fantastische Team!"

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A
Artur Bruzos

„Es gab ein Leben vor und ein Leben nach der ersten Beratung. Sie haben mir klar gemacht, dass es einen Ausweg gibt. Absolute Empfehlung."

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Häufige Fragen

FAQ

Klären Sie die wichtigsten Fragen, bevor Sie den nächsten Schritt machen.

Das Verbraucherinsolvenzverfahren richtet sich an Privatpersonen ohne selbständige wirtschaftliche Tätigkeit. Es gliedert sich in mehrere Phasen: Vorbereitung, außergerichtlicher Schuldenbereinigungsversuch, gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan, förmliches Insolvenzverfahren, Wohlverhaltensperiode und schließlich die Restschuldbefreiung. Nach aktueller Gesetzeslage erfolgt die Restschuldbefreiung in der Regel drei Jahre nach Eröffnung des Verfahrens.

Ihre Immobilie gehört grundsätzlich zum Vermögen und unterliegt der Zwangsvollstreckung. Der Insolvenzverwalter kann die Immobilie jedoch freigeben, wenn sie verschuldet ist und eine Verwertung die Masse nicht steigern würde. Eine Kreditkündigung durch die Bank wegen Zahlungsverzugs kommt erst bei zwei aufeinanderfolgenden Raten oder mindestens 2,5 % des Nettodarlehens in Betracht. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, wie sich Ihre Immobilie retten lässt.

Ja, auch Selbständige können ins Verbraucher- oder Regelinsolvenzverfahren gehen. In der Praxis entscheidet der Insolvenzverwalter über die Fortführung Ihres Betriebs. Die Regeloption ist die Freigabe der selbständigen Tätigkeit: Sie führen Ihren Betrieb eigenständig weiter, neu erworbene Vermögenswerte gehören nicht mehr zur Insolvenzmasse. Die Abführung an den Verwalter richtet sich nach einem fiktiven Angestelltengehalt.

Nein. Eine Zwangsräumung ist nur nach rechtmäßiger Kündigung und erfolgreicher Räumungsklage möglich. Bei einer ordentlichen Kündigung müssen mindestens eine Monatsmiete Rückstand und ein Monat Verzug vorliegen. Bei einer fristlosen Kündigung ist ein wichtiger Grund erforderlich, z. B. zwei aufeinanderfolgende Mietrückstände von mehr als einer Monatsmiete. Selbst nach einem Räumungstitel können Sie oft noch Zeit gewinnen oder einen Räumungsschutzantrag stellen.

Grundsätzlich ist eine Privatinsolvenz kein rechtmäßiger Kündigungsgrund. Sie müssen Ihren Arbeitgeber nicht einmal informieren. Ausnahmen gibt es nur in bestimmten Berufsfeldern mit besonderen Sicherheitsanforderungen oder hoher Verantwortung, etwa bei Bankangestellten, Mitarbeitern der Flugsicherheit oder Prokuristen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis gestört ist.

Nein. Bis zur Aufhebung des förmlichen Insolvenzverfahrens – also bis zum Beginn der Wohlverhaltensperiode – ist allein der Insolvenzverwalter berechtigt und verpflichtet, Ihre Steuererklärungen abzugeben. Er muss dies sogar für noch nicht erledigte Vorjahre nachholen. Die Kosten tragen Sie nicht, sie werden aus der Insolvenzmasse beglichen. Sie müssen dem Verwalter nur die nötigen Unterlagen zur Verfügung stellen.

Lebensversicherungen können grundsätzlich verwertet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen genießen sie jedoch Pfändungsschutz wie Arbeitseinkommen – etwa wenn die Leistung lebenslang in regelmäßigen Abständen erfolgt und keine Kapitalleistung vereinbart wurde. Viele Verträge enthalten ein vorzeitiges Rückkaufsrecht, das die Pfändbarkeit ermöglicht. Eine rechtzeitige Umwandlung in einen geschützten Vertrag ist oft möglich.

Nicht titulierte Forderungen verjähren in der Regel nach drei Jahren. Titulierte Forderungen – also solche auf Grundlage eines vollstreckbaren Urteils, eines Vollstreckungsbescheids oder eines Prozessvergleichs – verjähren nach 30 Jahren. Die Verjährung kann jedoch durch Rechtsverfolgung gehemmt oder durch Teilzahlungen neu beginnen. Wenn Gläubiger über Jahre untätig bleiben, kann sich die Verjährung durch Verwirkung verkürzen.

Es gibt Insolvenzstraftaten wie Insolvenzverschleppung, Bankrott, Gläubigerbegünstigung, Verletzung der Buchführungspflicht oder Steuerhinterziehung. Mit rechtzeitigem, transparentem Handeln und ordnungsgemäßer Buchführung lassen sich diese Risiken weitgehend vermeiden. Gerade bei Unternehmern ist eine frühe Beratung wichtig, um strafrechtliche Folgen und die Versagung der Restschuldbefreiung zu verhindern.

Schuldenfrei beginnt hier.

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In der Regel Termin innerhalb derselben Woche.